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Illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen

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Verfasser: Kleinlein, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Kleinlein
Jahr: 2016
NVwZ
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das auf eine Vorlage der französischen Cour de cassation hin ergangene Urteil in der Rechtssache Affum tritt zu einer Reihe von Entscheidungen zur Rückführungsrichtlinie (RL 2008/115/EG) hinzu. Sie alle betreffen die Verhängung einer Freiheitsstrafe gegenüber illegal aufhältigen oder eingereisten Drittstaatsangehörigen. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH darf ein Mitgliedstaat keine strafrechtliche Regelung anwenden, die die Verwirklichung der mit der RL 2008/115/EG verfolgten Ziele gefährden und die Richtlinie damit ihrer praktischen Wirksamkeit berauben
könnte. Wie sich ua aus ihrem vierten Erwägungsgrund ergibt, verfolgt die Richtlinie das Ziel, eine wirksame Rückkehr- und Rückübernahmepolitik in Bezug auf illegal aufhältige Drittstaatsangehörige zu schaffen.
Die Rs. Affum unterscheidet sich von den vorherigen Fällen in zwei Gesichtspunkten. Zum einen hatte sich die ghanaische Staatsangehörige Sélina Affum allein zum Zweck der Durchreise in das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats Frankreich begeben: Sie hatte versucht, an Bord eines aus Gent kommenden Reisebusses durch den Ärmelkanal-Tunnel nach London zu reisen, und war an der Tunneleinfahrt von der französischen Polizei kontrolliert worden. Wegen illegaler Einreise in das französische Hoheitsgebiet, im französischen Recht mit einer Freiheits- oder Geldstrafe belegt, hatte die Polizei sie in Gewahrsam genommen.
Zum anderen beabsichtigten die französischen Behörden nicht, eine Rückkehrentscheidung gem. Art. EWG_RL_2008_115 Artikel 6 EWG_RL_2008_115 Artikel 6 Absatz I der Rückführungsrichtlinie zu erlassen. Vielmehr sollte Frau Affum auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen Frankreich und den Benelux-Staaten von 1964 den belgischen Behörden überstellt werden. (www.beck-online.beck.de)
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kleinlein, Thomas
Verfasserangabe: Thomas Kleinlein
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: NVwZ
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Beschreibung: H. 16, S. 1141 - 1142
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