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Erfordernis der einfachen Signatur bei Versendung aus beA

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Verfasser: Toussaint, Guido
Verfasserangabe: Guido Toussaint
Jahr: 2020
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die einfache Signatur i.S.d. § 130 a III 1 Alt. 2 ZPO meint nach einem Beschluss des BAG vom BAG 14.9.2020 (BeckRS 2020, 26568) die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes, bspw. bestehend aus einem maschinenschriftlichen Namenszug unter dem Schriftsatz oder einer eingescannten Unterschrift. Mit der zunehmenden Nutzung von beA gewinnen solche Entscheidungen an praktischer Bedeutung. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Toussaint, Guido
Verfasserangabe: Guido Toussaint
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 24, S. 619-620
Schlagwortketten:
Elektronische Unterschrift / Computerunterschrift / Rechtmäßigkeit
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