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Die große Pflegereform kommt

die wichtigsten Änderungen des geplanten Pflegestärkungsgesetzes II im Überblick
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Verfasser: Nakielski, Hans
Verfasserangabe: Hans Nakielski
Jahr: 2015
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Fast zehn Jahre hat es seit der Einrichtung des ersten Expertenbeirats gedauert. Drei Gesundheitsminister – Ulla Schmidt (SPD), Phillip Rösler (FDP), Daniel Bahr (FDP) – haben es nicht vollbracht. Der vierte Minister – Hermann Gröhe (CDU) – bringt nun endlich den längst überfälligen neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und mit ihm ein entsprechendes neues Begutachtungsverfahren auf den Weg. Geregelt wird dies im Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)1. Die Reform ist – wie die Bundesregierung im Entwurf zum PSG zu Recht schreibt – »die umfassendste Modernisierung im Pflegeversicherungsrecht seit der Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren«2. Der Bundestag hat am 25. September über den Entwurf in erster Lesung beraten. Das Gesetz soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren3 und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Hier die wichtigsten geplanten Neuregelungen im Überblick. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nakielski, Hans
Verfasserangabe: Hans Nakielski
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 10, S. 349 - 353 : Tab.
Schlagwörter: Pflegereform; Pflegestärkungsgesetz
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