Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der neue Handkommentar zum LIFG:
- gibt Antworten zum LIFG
- sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten
- daneben bestehende Akteneinsichtsrechte der Beteiligten nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz
- Auskunftsrechte von Betroffenen nach dem Landesdatenschutzgesetz
- sowie von Rundfunk und Presse nach Landesmedien- und Landespressegesetz werden erläutert.
Zusätzlich zu Hinweisen auf weitere Informationszugangsregeln wird auch der ungeschriebene Informationsanspruch nach Ermessen insbesondere anhand des Steuerrechts dargestellt.
Ganz aktuell: Die Neuregelung der Akteneinsicht in elektronische Akten durch das neue E-Government-Gesetz Baden-Württemberg – ist bereits berücksichtigt (§ 8 EGovG BW).
Besonderen Schwerpunktlegt der Kommentar auf
• Überblick und Erläuterung der wichtigsten Anspruchsgrundlagen,
• Ablehnungsgründe zum Schutz öffentlicher Interessen,
• Umgang mit personenbezogenen Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen,
• Verfahren der Antragsbearbeitung sowie
• Rechtsschutz der antragstellenden und der betroffenen Personen auf bzw. gegen den Informationszugang. (Quelle: www.nomos-shop.de)
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Verfasserangabe:
Alfred G. Debus (Hrsg.)
Jahr:
2017
Verlag:
Baden-Baden, Nomos
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02.09.00
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ISBN:
978-3-8487-1697-5
2. ISBN:
3-8487-1697-6
Beschreibung:
1. Aufl., 504 S.
Schlagwortketten:
Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Literaturverz.: S. 25-30
Mediengruppe:
Bücher