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Einmal Behörde - immer Behörde?

Überlegungen zum Behördenbegriff im Sozialrecht
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Verfasser: Schnapp, Friedrich E.
Verfasserangabe: Friedrich E. Schnapp
Jahr: 2010
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Gerade bei den vielen Streitschlichtungseinrichtungen im Sozial- und insbesondere Krankenversicherungsrecht (Schiedsamt gem. § 89 SGB V, Schiedspersonen gem. § 73b Abs. 4 SGB V, § 125 Abs. 2 S. 4-6 SGB V, § 127 Abs. 1a SGB V, § 132a Abs. 2 S. 6 SGB V und Schiedsstelle gem. § 76 SGB XI) ist streitig, ob sie Behörden sind oder nicht. Schnapp nimmt dies zum Anlass, den organisationsrechtlichen, den funktionellen und den prozessualen Behördenbegriff zu erörtern. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die genannten Streitschlichtungsstellen zwar funktional Behörde i.S.v. § 1 Abs. 2 SGB X, aber keine Behörden im Sinne des organisationsrechtlichen Behördenbegriffs sind. Die Frage nach dem prozessrechtlichen Behördenbegriff stelle sich nicht, da § 70 Nr. 4 SGG die Beteiligtenfähigkeit dieser Einrichtungen gesondert festschreibe.
 
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Schnapp, Friedrich E.
Verfasserangabe: Friedrich E. Schnapp
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 5, S. 241-247
Schlagwortketten:
Sozialrecht / Behörde / Begriff
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