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Die Haftung des Beamten

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Verfasser: Basslsperger, Maximilian
Verfasserangabe: Maximilian Basslsperger
Jahr: 2020
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Beamte, die ihre Dienstpflichten verletzen, müssen einen daraus entstehenden Schaden ersetzen. Das gilt nur, wenn das vorsätzlich oder grob fahrlässig geschieht.
Darum geht es:
1. Beamte haften für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen.
2. Die Ausgleichspflicht gilt für Schäden beim Dienstherrn und auch bei Dritten.
3. Der Schadensersatzanspruch kann in Einzelfällen gemindert werden oder sogar entfallen.
(Quelle: Der Personalrat)

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Details

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Verfasserangabe: Maximilian Basslsperger
Jahr: 2020
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 2, S. 13 - 16 : Abb.
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