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Fehlerfrei durch die Personalratswahl
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Verfasserangabe:
Bernhard Burkholz
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Personalratswahlen können beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Bei wesentlichen Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften werden die Wahlen für ungültig erklärt.
Darum geht es:
1. Die Anforderungen an eine rechtmäßige Personalratswahl sind hoch.
2. Fehler können passieren bei der Wahlberechtigung, bei der Wählbarkeit oder beim Wahlverfahren.
3. Dieser Beitrag erläutert wesentliche Entscheidungen über Wahlanfechtungen seit 2012.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Verfasserangabe:
Bernhard Burkholz
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 1, S. 13 - [19]
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