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Vom Umgang mit Beschwerden
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Verfasserangabe:
Wolfgang Daniels
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Manchmal beschweren sich Beschäftigte bei »ihrem« Personalratsmitglied »unter dem Siegel der Verschwiegenheit«. Das kann zu einem Dilemma führen.
Darum geht es:
1. Um Beschwerden von Beschäftigten muss sich immer das gesamte Personalratsgremium kümmern.
2. Wünschen Beschäftigte Vertraulichkeit, muss ein Weg gefunden werden, den Anlass der Beschwerde im Gremium zu erörtern und den Informanten dennoch zu schützen.
3. Vor allem bei schwerwiegenden Missständen muss der Personalrat, trotz Vertraulichkeit dennoch handeln, um andere Beschäftigte zu schützen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Wolfgang Daniels
Jahr:
2014
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Beschreibung:
H. 7-8, S. 12 - [15] : Ill.
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