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Umgangsmehrbedarf als Alternative zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II

ohne Leiterwagen zu Papa ; wenn ärmere Kinder nur zeitweise bei einem Elternteil leben
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Verfasser: Dern, Susanne; Fuchsloch, Susanne
Verfasserangabe: Susanne Dern ; Susanne Fuchsloch
Jahr: 2015
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Koalition plant eine Rechtsvereinfachung im SGB II. Dabei geht es auch um die so genannte temporäre Bedarfsgemeinschaft (BG). Diese Konstruktion der Rechtsprechung betrifft ärmere Kinder von getrennt lebenden Eltern (mit SGB-II-Bezug), die sich nur zeitweise bei einem Elternteil aufhalten. Im Folgenden werden die bisherigen Regelungen und die neuen Vorschläge zur rechtlichen Verankerung der temporären BG erläutert und kritisiert. Aus der Sicht der Autorinnen ist die Konstruktion der temporären BG zur Sicherung des Existenzminimums von Kindern in Trennungsfamilien wenig ausgereift und kaum kompatibel mit familienrechtlichen Grundsätzen. Sie haben deshalb ein Alternativmodell entwickelt: den Anspruch auf einen Umgangsmehrbedarf. Dieses Modell wird am Schluss des folgenden Beitrags zur Diskussion gestellt. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Verfasserangabe: Susanne Dern ; Susanne Fuchsloch
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 7, S. 261-269
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Bedarfsgemeinschaft / Getrennte Haushalte / Rechtsvereinfachung
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