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Das Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand der UN-Behindertenrechtskonvention
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Verfasserangabe:
Laura Schmitt
Jahr:
2018
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Seit 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Neben dem Schutz vor Benachteiligungen bezweckt sie die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Ausgehend vom Leitbild der Inklusion konkretisiert die Konvention die allgemeinen Menschenrechte und stellt klar, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen systematische Beachtung finden müssen. Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber die Herausforderung angenommen, diese völkerrechtlichen Vorgaben umzusetzen. Dieser Beitrag untersucht, inwieweit die Reform ihrem Anspruch gerecht wird, ein modernes Teilhaberecht zu schaffen, das sich durchgehend an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert, und stellt die maßgeblichen Änderungen im SGB IX vor.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Laura Schmitt
Jahr:
2018
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Beschreibung:
H. 7, S. 247 - 255
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