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Materielle Lebensbedingungen im Grundsicherungsbezug
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Verfasserangabe:
Bernhard Christoph
Jahr:
2016
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Bei der Untersuchung der materiellen Lebensbedingungen von SGB-II-Leistungsempfängern kann die Verwendung von Einkommensindikatoren in mehrfacher Hinsicht ungünstig sein. So legen z.B. gesetzliche Regelungen die Einkommen im SGB II weitgehend fest, was den Informationsgehalt entsprechender Analysen eher begrenzt. Zudem erfassen einkommensbasierte Maße weder Unterschiede in der Güterausstattung der Haushalte noch in ihren verbliebenen Mitteln – beides Faktoren, die für den Lebensstandard im Leistungsbezug durchaus eine Rolle spielen. Daher werden hier alternative Vorgehensweisen genutzt: die Analyse von Konsumausgaben und ein Deprivationsindikator in der Tradition von Townsend. Interessanterweise weisen beide Methoden einstimmig darauf hin, dass die Leistungen des SGB II ausreichen, die grundlegenden Bedarfe der Leistungsempfänger abzudecken, dass bei der Teilhabe jedoch deutliche Lücken auftreten. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit das SGB II tatsächlich seinen (in § 20, Abs. 1) selbst gestellten Anspruch einlösen kann, neben der Absicherung der alltäglichen Bedürfnisse der Leistungsempfänger auch ihre angemessene Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu gewährleisten.
(Quelle: boeckler.de)
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Bernhard Christoph
Jahr:
2016
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Beschreibung:
H. 5, S. 344 - 352 : Tab., graph. Darst.
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