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Hinweisgeberschutzgesetz

Handlungsbedarf für Unternehmen und Personalabteilung
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Verfasser: Fuhlrott, Michael; Henckel, Christoph
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Christoph Henckel
Jahr: 2022
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Bundesregierung hat den Entwurf des „Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG), beschlossen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und die Zustimmung des Bundestags dürfte nur noch eine Zeitfrage sein. Das neue Stammgesetz mit dem sperrigen Namen verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung einer internen Meldestelle, die insbesondere Hinweise von Beschäftigten über doloses Handeln im Unternehmen aufklären soll. Die hinweisgebende Person soll dabei geschützt werden, zum einen durch weitgehende Anonymität, zum anderen durch den ausdrücklichen Schutz vor Repressionen bei einer Meldung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Handlungsbedarfe und Konsequenzen nach Inkrafttreten des Gesetzes. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Fuhlrott, Michael; Henckel, Christoph
Verfasserangabe: Michael Fuhlrott ; Christoph Henckel
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 18, S. [441] - 445
Schlagwortketten:
Unternehmen / Hinweisgeberschutzgesetz / Anwendungsbereich
Hinweisgeber / Meldung / Verfahren
Hinweisgeber / Schutz
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss