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Die Fahrt zum Arzt - wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

ein Überblicksbeitrag unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
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Verfasser: Zumbansen, Annika
Verfasserangabe: Annika Zumbansen
Jahr: 2016
Rechtsdienst der Lebenshilfe
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Unter bestimmten Voraussetzungen haben gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten nach § 60 SGB V. Dieser Artikel befasst sich ausschließlich mit Fahrten zu ambulanten Krankenbehandlungen sowie ambulanten Operationen, §§ 60 Abs. 2 Nr. 4, 115b SGB V und vor- und nachstationären Krankenhausbehandlungen, § 115a SGB V.
(Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Zumbansen, Annika
Verfasserangabe: Annika Zumbansen
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Rechtsdienst der Lebenshilfe
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Beschreibung: H. 2, S. 65 - 67
Schlagwortketten:
Krankenkasse / Fahrkosten
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