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Verrechnungskonten für GmbH-Gesellschafter

Steuerliche Problemfelder – praxisrelevante Streitfragen – aktuelle Rechtsprechung
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Krudewig, Wilhelm
Verfasserangabe: Krudewig, Wilhelm
Medienkennzeichen: PAKETKAUF
Jahr: 2017
Verlag: Nürnberg, Datev e.G.
Reihe: Kompaktwissen für GmbH-Berater
Mediengruppe: E-Book
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Inhalt

Eine GmbH hat keine Privatsphäre, sodass Privatentnahmen und Privateinlagen durch die Gesellschafter nicht möglich sind. Gehaltszahlungen an die Gesellschafter werden als Personalkosten erfasst. Bei allen anderen Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschafter ist Vorsicht geboten. In der täglichen Praxis gibt es vielfach Zahlungsvorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, die zumindest teilweise den privaten Bereich der Gesellschafter betreffen. Das ist z. B. der Fall, wenn der Gesellschafter Kosten für die Gesellschaft privat begleicht oder eigene private Ausgaben zunächst vom GmbH-Konto bezahlt. Mit Verrechnungskonten können derartige Zahlungsvorgänge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter abgewickelt werden, ohne dass sich dadurch Auswirkungen auf den Gewinn der GmbH ergeben. Bei der richtigen Handhabung von Verrechnungskonten können verdeckte Gewinnausschüttungen oder auch verdeckte Einlagen vermieden werden, wenn die Verrechnungskonten als Darlehenskonten einzustufen sind. Es handelt sich um eine Darlehensgewährung, die ohne Vereinbarungen zu Rückzahlungsmodalitäten und Verzinsung der Beträge, wie sie zwischen fremden Dritten üblich sind, problematisch sein kann. Wichtig ist, dass die GmbH ihrem Gesellschafter über das Verrechnungskonto keine Vermögensvorteile zuwenden darf. Davon ist nur auszugehen, wenn der Gesellschafter für eine Kreditgewährung seitens der GmbH angemessene Zinsen zahlt. Fehlt es an einer Verzinsung oder wird ein unangemessen niedriger Zins gewährt, liegt nach Auffassung des BFH insgesamt kein Darlehen vor, sondern eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter. Verdeckte Gewinnausschüttungen sind beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte zu versteuern, sobald sie ihm zugeflossen sind. Alleingesellschafter oder beherrschende Gesellschafter können regelmäßig Einfluss darauf nehmen, zu welchem Zeitpunkt er sich von der Gesellschaft geschuldete Beträge auszahlen lässt. Der Zufluss eines Vermögensvorteils kann im Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafters erfolgen, je nach Situation allerdings bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit bzw. mit Gutschrift auf dem Verrechnungskonto. Das Kompaktwissen „Verrechnungskonten für GmbH-Gesellschafter“ behandelt die wesentlichen Problemfelder im Zusammenhang mit den Gesellschafterverrechnungskonten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Krudewig, Wilhelm
Verfasserangabe: Krudewig, Wilhelm
Medienkennzeichen: PAKETKAUF
Jahr: 2017
Verlag: Nürnberg, Datev e.G.
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Beschreibung: 1. Auflage, 52 S.
Reihe: Kompaktwissen für GmbH-Berater
Beteiligte Personen: Suche nach dieser Beteiligten Person DATEV eG
Mediengruppe: E-Book