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Die schmalen Leistungen zum Leben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

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Verfasser: Nakielski, Hans
Verfasserangabe: Hans Nakielski
Jahr: 2015
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Wer in Deutschland Asyl sucht und kein oder kaum Einkommen und Vermögen hat, bekommt zunächst keine Sozialhilfe- oder Hartz-IV-Leistungen zur Existenzsicherung. Stattdessen erhält er Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese wurden zwar nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 angehoben, sie liegen aber immer noch unter den Grundsicherungsleistungen des SGB XII und SGB II – und wurden mit dem am 24. Oktober in Kraft getretenen »Asylpaket« in Teilen wieder gekürzt. Was steht den Flüchtlingen zum (Über-)Leben in Deutschland heute zu? Hier folgt ein Überblick. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Nakielski, Hans
Verfasserangabe: Hans Nakielski
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 11, S. 389 - 394 : Tab.
Schlagwortketten:
Asylbewerberleistungsgesetz / Leistungen
Flüchtling / Leistungsbezug
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