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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)

Arbeitsförderung : (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz; Bundesamts für Justiz
Verfasserangabe: Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz
Medienkennzeichen: OPEN ACCESS
Jahr: 1997
Verlag: Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Mediengruppe: Elektron. Ressource
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Verfasserangabe: Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie des Bundesamts für Justiz
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Interessenkreis: Suche nach diesem Interessenskreis Einbindung Dritter und Netzwerkarbeit, Beratung zur Bildungs- und Arbeitswelt
Beschreibung: Stand: Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 18.1.2021 I 2, 1 Online-Ressource (145 S.)
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