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Aktuelles zum betrieblichen Eingliederungsmanagement unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG

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Verfasser: Bredemeier, Jörg
Verfasserangabe: Jörg Bredemeier
Jahr: 2012
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 84 II SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement (sog. BEM) durchzuführen. Die Durchführung des BEM stellt eine Rechtspflicht des Arbeitgebers dar. Die Durchführung des Verfahrens selbst ist gesetzlich nicht im Einzelnen geregelt.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bredemeier, Jörg
Verfasserangabe: Jörg Bredemeier
Jahr: 2012
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Beschreibung: Nr. 10, S. 225 - 228
Schlagwörter: Betriebliches Eingliederungsmanagement
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