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Minijobs im Einzelhandel

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Verfasser: Hinz, Lieselotte
Verfasserangabe: Lieselotte Hinz
Jahr: 2012
WSI-Mitteilungen
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Im Einzelhandel sind die Spuren der Deregulierungspolitik und des Fehlens allgemeinverbindlicher Tarifverträge deutlich zu erkennen. Seit einem Jahrzehnt ist eine Absenkung der Standards für Arbeits- und Einkommensbedingungen zu beobachten. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse werden immer mehr zur Regel. Knapp ein Drittel der 3 Mio. Beschäftigungsverhältnisse im Einzelhandel sind Minijobs, in denen in der Regel ein Niedriglohn gezahlt wird. Minijobs haben deshalb eine besondere Bedeutung: nicht nur als Flexibilisierungsinstrument, sondern auch zur Durchsetzung von Kostensenkungen. Für Minijobs im Handel gelten in der betrieblichen Praxis andere Regeln als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte: Die Entgelte sind niedriger und eine tarifvertragliche Eingruppierung nach Tätigkeit und Qualifikation findet beim Minijob in der Regel nicht statt.
 
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hinz, Lieselotte
Verfasserangabe: Lieselotte Hinz
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: WSI-Mitteilungen
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Beschreibung: H. 1, S. 58-60 : graph. Darst.
Schlagwörter: Geringfügige Beschäftigung; Minijob
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