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Der „europäische“ Mindestlohn

Zwischen Kompetenzsperre, Umsetzungsproblematik und Regelungschance
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Verfasser: Bendrick, Salome (Verfasser)
Verfasserangabe: Salome Bendrick
Jahr: 2024
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ein „europäischer Mindestlohn“ – ein gewagtes Vorhaben der Europäischen Union, wenn man bedenkt, dass sie für die Regelung der Arbeitsentgelte gem. Art. 153 Abs. 5 AEUV keine Regelungskompetenz besitzt. Und doch ist die Richtlinie (EU) 2022/2041 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.10.2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (im Folgenden: ML-RL) in Kraft und soll bis zum 15.11.2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Die ML-RL zielt auf die Ausweitung des Mindestlohnschutzes durch zwei Kernmaßnahmen: Neben Art. 5 ML-RL, der Vorgaben zur Festlegung eines angemessenen gesetzlichen Mindestlohns enthält, soll mit Art. 4 ML-RL tarifvertraglicher Mindestlohnschutz gefördert werden. Die unionsrechtliche Befugnis, Regeln zum Mindestlohn zu setzen, ist nach wie vor umstritten. Darüber hinaus lässt die ML-RL die weitere Frage nach dem Handlungsbedarf für die Mitgliedstaaten bei der Festsetzung der Mindestlohnhöhe offen. Zweierlei ist somit genauer zu betrachten: Ist Art. 5 ML-RL kompetenzwidrig (unter II.) und welche Umsetzungsproblematiken und welcher Umsetzungsbedarf ergeben sich für Deutschland (unter III.)? (Quelle: https://zesardigital.de/)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Bendrick, Salome (Verfasser)
Verfasserangabe: Salome Bendrick
Jahr: 2024
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Beschreibung: Heft 4, Seite 163-169
Schlagwörter: Arbeitsentgelt; Mindestlohngesetz
Schlagwortketten:
Europäische Union / Mindestlohn / Rechtliche Aspekte
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss