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Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV

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Verfasser: Dieckmann, Stefanie
Verfasserangabe: Stefanie Dieckmann
Jahr: 2013
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die jüngste poltische Debatte über "Scheinwerkverträge" hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erreicht, das angkündigt hat, gegen den Missbrauch von Werkverträgen vorzugehen. Vorerst gescheitert sind die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke mit den in den Deutschen Bundestag eingebrachten Anträgen 17/7482 und 17/7220. Im wirtschaftlichen Arbeitsleben ist es seit jeher weit verbreitet, verschiedenste Aufgaben im Betrieb durch externe Werkunternehmer durchführen zu lassen. Dabei reicht die Vielfalt von Reiningungskräften über Kassenpersonal bis hin zu hoch spezialisierten Unternehmern. Von Auftraggeberseite liegen die Vorteile einer solchen Beschäftigungsart klar auf der Hand. Die Arbeitsteilung wir effizient und aufgrund der Möglichkeit geringerer Entlohnung steigt die Wettbewerbsfähigkeit des Beauftragenden am Markt. Daneben kann der Aspekt der Spezialisierung eine Rolle spielen, falls der Werkunternehmer besondere Fachkenntnisse auf einem Gebiet besitzt, in dem der Besteller keine eigenen Fachkräfte beschäftigt. Die Flexibilität des Bestellers erhöht sich durch die Möglichkeit zum kurzfristigen Abschluss von Werkverträgen und deren Beendigung ohne arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Dieckmann, Stefanie
Verfasserangabe: Stefanie Dieckmann
Jahr: 2013
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 17, S. 647 - 653
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