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Die Hartz-IV-Abrechnung

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Verfasser: Martens, Rudolf
Verfasserangabe: Rudolf Martens
Jahr: 2010
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Aus dem Inhalt: Nach den Berechnungen der Bundesregierung soll der Regelsatz für Hartz IV Empfänger zum 1. Januar 2011 um lediglich 5 Euro auf 364 Euro steigen. Die Bundesregierung stützt sich bei ihrer Berechnung des Regelsatzes auf die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Die Logik dahinter ist einfach: Indem man die Leistungen nach den tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten bemisst, soll dem Bedarfsdeckungsprinzip genügt werden.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Martens, Rudolf
Verfasserangabe: Rudolf Martens
Jahr: 2010
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Beschreibung: Nr. 11, S. 5 - 8
Schlagwörter: Hartz IV; Sozialgesetzbuch II
Schlagwortketten:
Deutschland / Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
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