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Neue Regelungen des Arbeitsmarktzugangs für Drittstaatsangehörige - Die neue Beschäftigungsverordnung
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Verfasserangabe:
Bertold Huber
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
In den zurückliegenden zwei Jahren hat es einige grundlegende Änderungen zum Arbeitsmarktzugang von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die weder Unionsbürger sind noch als deren aus einem Nicht-EU-Staat stammende Familienangehörige unionsrechtlich privilegiert sind. Zu nennen sind das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der EU vom 1.6.2012 (BGBl. I, 1224, geändert durch Gesetz v. 29.8.2013, BGBl. I, 3484; vgl. dazu Bünte/Knödler, NZA 2012, NZA Jahr 2012 Seite 1255 ), das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern vom 29.8.2013 (BGBl. I, 3484; vgl. zum Gesetzgebungsverfahren unter anderem den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 97/13 = BT-Drs. 17/13022, und die Beschlussempfehlung und den Bericht des Innenausschusses , BT-Drs. 17/13536; vgl. dazu Huber, NVwZ 2014, 548) sowie die Verordnung zur Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (BeschV) vom 6.6..2013 (BGBI. I, 1499, geändert durch die 1. ÄndVO v. 31.10.2013, BGBI, 3903.). Dies gibt Anlass, die Änderungen und Neuregelungen nachstehend kompakt darzustellen.
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Verfasserangabe:
Bertold Huber
Jahr:
2014
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Beschreibung:
H. 15, S. 820 - 826
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