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Kindergeld für EU-Ausländer

Umstrittene Kürzungsabsichten und ein fragwürdiges Urteil des EuGH
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Verfasser: Eichenhofer, Eberhard
Verfasserangabe: Eberhard Eichenhofer
Jahr: 2017
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Nach europäischem Sozialrecht gelten für EU-Arbeitnehmer gemäß der Freizügigkeit gleiche Rechte und gleiche Pflichten. Das betrifft auch das Kindergeld. So macht es für die Höhe des Kindergeldes für in Deutschland lebende EU-Ausländer keinen Unterschied, ob ihr Kind in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt. Das Kindergeld ist in voller Höhe auch für diejenigen Kinder zu zahlen, die in Ländern mit geringeren Lebenshaltungskosten leben. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Prinzip im letzten Jahr mit einer fragwürdigen Entscheidung durchlöchert. Und die deutsche Bundesregierung will grundsätzlich die Höhe des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des Wohnsitzstaates des Kindes anpassen. Mit einer entsprechenden Initiative ist sie aber jetzt am Widerstand der EU-Sozialkommissarin gescheitert. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Eichenhofer, Eberhard
Verfasserangabe: Eberhard Eichenhofer
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 4, S. 163 - 166
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