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Vorsatzausschließende Rechtsirrtümer

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Verfasser: Herzberg, Rolf D.
Verfasserangabe: Rolf D. Herzberg
Jahr: 2008
Juristische Schulung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die herrschende Irrtumslehre bewertet Rechtsirrtümer, die dem Täter sein Tun erlaubt erscheinen lassen, unterschiedlich. Es kann nach § 16 StGB schon der Vorsatz entfallen, es kann aber auch, bei gegebenem Vorsatz, erst ein Verbotsirrtum (§ 17 StGB) anzunehmen sein. Der Beitrag fragt nach dem Kriterium und prüft, ob die Unterscheidung überhaupt richtig ist.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Herzberg, Rolf D.
Verfasserangabe: Rolf D. Herzberg
Jahr: 2008
Übergeordnetes Werk: Juristische Schulung
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Beschreibung: Nr. 5, S. 385 - 391
Schlagwortketten:
Deutschland / Laie / Rechtsgefühl / Irrtum
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