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Männer als Gleichstellungsbeauftragte?

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Verfasser: Stiegler, Barbara
Verfasserangabe: Barbara Stiegler
Jahr: 2016
Der Personalrat
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Auch Männer sollen und müssen sich an der betrieblichen Gleichstellungsarbeit beteiligen. Das gilt auch für Personalräte. Dabei hat Frauenförderung Vorrang.
Darum geht es:
1. Die Gleichstellung der Geschlechter auch in den Dienststellen ist weiterhin eine wichtige Aufgabe. Deshalb ist Frauenförderung unverzichtbar.
2. Für Männerförderung gilt das nicht. Eine Gleichsetzung von Frauen und Männern bei Förderung und Nachteilsausgleich ist sachlich unangebracht.
3. Nur weibliche Gleichstellungsbeauftragte sind in der Lage, Benachteiligungen von Frauen abzubauen. (Quelle: www.bund-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Stiegler, Barbara
Verfasserangabe: Barbara Stiegler
Jahr: 2016
Übergeordnetes Werk: Der Personalrat
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Beschreibung: H. 2, S. 8 - [13] : Abb.
Schlagwortketten:
Gleichstellung / Gleichstellungsbeauftragte / Gleichstellungsgesetz / Gleichstellungspolitik / Gleichstellungsrecht
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