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Verletzungen der Fürsorgepflicht durch arbeitgeberseitiges Whistleblowing

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Verfasser: Eufinger, Alexander
Verfasserangabe: Alexander Eufinger
Jahr: 2017
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Als Ausfluss gesellschafts- und ordnungswidrigkeitenrechtlicher Vorgaben ist die Unternehmensleitung zur Aufdeckung und Ahndung von Gesetzesverstößen verpflichtet. Für Arbeitgeber geht hiermit die Problematik einher, dass sie womöglich einen rechtswidrig handelnden Arbeitnehmer bei einer externen Stelle anzeigen müssen (so genanntes arbeitgeberseitiges Whistleblowing). Allerdings folgt aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht, dass der Dienstherr zunächst unternehmensintern sämtliche Abhilfemaßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung ausschöpfen muss. Diesbezüglich kann für den Arbeitgeber nichts anderes gelten als für einen Arbeitnehmer. Auch dieser ist aufgrund seiner Treuepflicht grundsätzlich zur innerbetrieblichen Klärung von Missständen gehalten, bevor er sich mit seiner Anzeige an eine externe Stelle wendet. Unterlässt es der Arbeitgeber hingegen, das vermeintliche Fehlverhalten seines Arbeitnehmers intern aufzuklären, macht er sich regelmäßig schadensersatzpflichtig. Wichtigstes Element der Sachverhaltsaufklärung ist die Anhörung des betreffenden Arbeitnehmers.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

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Verfasserangabe: Alexander Eufinger
Jahr: 2017
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
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Beschreibung: H. 10, S. 619 - 624
Schlagwortketten:
Arbeitsrecht / Whistleblowing / Strafverfolgung
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