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Kooperation zwischen nationalen und europäischen Gerichten
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Verfasserangabe:
Ferdinand Kirchhof
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Zwei europäische Gerichte und in den Ländern oft zwei nationale Gerichte kümmern sich um die Rechte der Bürger. Ihnen stehen dabei vier Grundrechtstexte zu Seite: die Menschenrechtskonvention, die europäische Grundrechtecharta sowie die Verfassungen der Mitgliedstaaten uind Ihrer Länder.
Diese Redunanz summiert Schutzvorschirften, optimiert aber oftmals nicht den Schutz des Bürgers. Um zu einem wirksamen Grundrechtsschutz zu gelangen, sind die Kompetenzschranken der Gerichte zu beachten; vor allem die Menschenrechtskonvention und Art.51ff. EUGRCh begrenzen die Tätigkeit europäischer Vertragsgerichte. Darüber hinaus sind gerichtliche Zurückhaltung und Dialog zwischen den Gerichten notwendig, um den Grundrechtsschutz tatsächlich zu optimieren. (Quelle: Europarecht)
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Ferdinand Kirchhof
Jahr:
2014
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 3, S. 267 - 276
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