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Rückkehrrecht in die Vollzeit

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Verfasser: Hartmann, Nina; Janik, Alexander
Verfasserangabe: Nina Hartmann ; Alexander Janik
Jahr: 2019
Personalführung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Früher hatten die Arbeitnehmer jenseits von Eltern- und Pflegezeit nur das Recht auf unbefristete Teilzeit. Das neue Gesetz zur Brückenteilzeit enthält nun einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit mit einem Rückkehrrecht in die Vollzeit. Das bedeutet für Arbeitgeber nicht nur administrativen Mehraufwand, sondern in vielen Fällen auch eine Umverteilung der Arbeit. (Quelle: Personalführung)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hartmann, Nina; Janik, Alexander
Verfasserangabe: Nina Hartmann ; Alexander Janik
Jahr: 2019
Übergeordnetes Werk: Personalführung
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Beschreibung: H. 2, S. 72 - 75 : Abb.
Schlagwörter: Brückenteilzeit
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