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Das Familienpflegzeitgesetz
sinnvolle Ergänzung zum Pflegezeitgesetz?
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Verfasserangabe:
Brigitta Liebscher
Jahr:
2012
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung und der stetig steigenden Zahl der Pflegebedürftigen bemüht sich der Gesetzgeber, Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und häuslicher Pflege von Angehörigen zu finden. Erste Maßnahmen erfolgten mit dem bereits 2008 in Kraft getretenen Pflegezeitgesetz (PflegeZG), das (kurzzeitige) Pflege durch i.d.R. unbezahlte Freistellung ermöglicht (vgl. hierzu Liebscher, ArbRAktuell 2011, 189) Die hiernach vorgesehene Pflegezeit von max. sechs Monaten wurde jedoch als zu kurz kritisiert und ist für die Beschäftigten mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und versucht, mit einem weiteren Gesetz nachzubessern. Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Gesetz über die Familienpflegezeit (FPfZG) vom 06.12.2011 (BGBl I, 2564) gilt neben dem PflegeZG und sieht vor, dass Beschäftigte für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren können und in diesem Zeitraum einen Gehaltsvorschuss erhalten, der später durch Nacharbeit wieder ausgeglichen wird.
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Verfasserangabe:
Brigitta Liebscher
Jahr:
2012
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 16, S. 392 - 395
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