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Arbeitslosenversicherung

reicht der jetzige Beitragssatz von drei Prozent?
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Verfasser: Clemens, Johannes
Verfasserangabe: von Johannes Clemens
Jahr: 2012
Soziale Sicherheit
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Ab 2013 will der Bund keine regelgebundenen Zuschüsse mehr an die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlen. Das sieht das Haushaltsbegleitgesetz 2013 vor. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob ein Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 % ausreichend bemessen ist, um Einnahmen und Ausgaben der BA über den Konjunkturzyklus hinweg zum Ausgleich zu bringen? Dieser Frage wird im Folgenden nachgegangen.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Clemens, Johannes
Verfasserangabe: von Johannes Clemens
Jahr: 2012
Übergeordnetes Werk: Soziale Sicherheit
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Beschreibung: H. 12, S. 420 - 422 : graph. Darst.
Schlagwortketten:
Arbeitslosenversicherung / Beitragssatz
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