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Die Europäische Menschenrechtskonvention als Faktor der europäischen Integration
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Verfasserangabe:
Jan Philipp Schaefer
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), essentieller Bestandteil des ordre public européen, entwickelt sich zu einem immer bedeutsameren Instrument der Errichtung eines gemeineuropäischen Rechtsraums. Gegenstand dieses Beitrags sind die Integrationseffekte, die sich aus dem Zusammenspiel von Grundgesetz und EMRK ergeben. Der Integrationsbegriff dient als Folie, um Rechtsprechungstendenzen einzuordnen. Der Analyseschwerpunkt liegt auf Grund der Steuerungsprävalenz des Verfassungsrechts gegenüber dem Konventionsrecht auf der Verfassungsgerichtsbarkeit. Wie nicht zuletzt die anhaltende Debatte um eine konventionsrechtliche Überprüfung des deutschen Parteiverbotsverfahrens veranschaulicht, ist das Straßburger Konventionsgericht schon längst als stummer Gast in Karlsruher Sitzungssälen präsent. Nach einer Vorbemerkung zur Integration durch Konventionsrecht (I.) wird auf den innerstaatlichen Rang (II.), sodann auf die innerstaatliche Wirkungsweise (III.) des Konventionsrechts aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eingegangen.
(EuR 2017, 80, beck-online) (www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Jan Philipp Schaefer
Jahr:
2017
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Beschreibung:
H. 1, S. 80 - 105
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