Das deutsche Berufsbildungssystem sieht vor, dass sich Jugendliche schon sehr früh mit ihrer Berufswahl auseinander setzen müssen. Bereits in der achten Klasse haben die Schüler wichtige Entscheidungen zu treffen, d.h. die Jugendlichen sind gerade einmal zwischen 14 und 15 Jahre alt. Durch die zunehmende Verzweigung der Berufswelt, die damit verbundene Undurchsichtigkeit und Komplexität der Möglichkeiten, sowie die geringe Planungssicherheit ist der Übergang von der Schule in den Beruf oftmals mit einigen Schwierigkeiten verbunden. Die berufliche Erstwahl stellt zwar keine Entscheidung für das ganze weitere Leben dar, gestaltet sich aber dessen ungeachtet wegweisend für die weitere berufliche Laufbahn (vgl. Sauer-Schiffer, 2010, S 22 f.). Nach Bußhof (2009, S 18 f.) handelt es sich um Übergänge, wenn Diskrepanzen im Person-Umwelt-Erleben auftreten, welche das als normal empfundene Maß übersteigen. Übergänge sind damit keine objektiv charakterisierbaren Situationen, sondern vielmehr vom individuellen Empfinden der Einzelperson abhängig. Dieses Missverhältnis zwischen Person und Umwelt gilt es jedoch so weit wie möglich ins Gleichgewicht zu bringen. Das ist allerdings nur möglich, wenn bisherige Verhaltensweisen und Einstellungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst bzw. verändert werden (vgl. Beinke, 2009, S. 11). Das setzt voraus, dass die Schüler bereit sind, die Verantwortung für ihre Lage und berufliche Entwicklung zu übernehmen und sich mit den eigenen Fähigkeiten, Interessen und Wertvorstellungen auseinanderzusetzen, um geeignete Perspektiven erarbeiten zu können. In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Identität der Jugendlichen erst noch herauskristallisieren muss und die beruflichen Interessen und Fähigkeiten oft noch diffus und nicht gefestigt sind, wird das Ausmaß der Problematik Übergang in den Beruf umso deutlicher (vgl. Rübner & Sprengard, 2010, S. 81 f.). Laut Jungo (2009, S. 79) zählen die Berufsinteressen zu den zentralen Einflussfaktoren im Berufswahlprozess, da sie sowohl objektiv als auch subjektiv gesehen zuverlässige Indikatoren für für berufliche Entscheidungen darstellen. Auch im Rahmen der Beratungskonzeption (BeKo) der Bundesagentur für Arbeit (BA) wir dem Interessenbegriff eine wichtige Bedeutung beigemessen. Nach BeKo ist Beratung als lösungsorientierte Intervention zu verstehen, die dafür sorgt, dass die Kunden lernen ihre Handlungen zu planen, selbstständig umzusetzen und ihre Schritte auszuwerten (vgl. Rübner & Sprengard, 2010, S. 39 ff.). Entsprechend der Aufgaben die von den Kunden zu bewältigen sind, ergeben sich drei verschiedene Phasen innerhalb des Beratungsprozesses – die Situationsanalyse, die Zielfindung und die Lösungsstrategien (vgl. Rübner & Sprengard, 2010, S. 45). Wird in der Phase der Situationsanalyse deutlich, dass der Kunde über keine differenzierte und realistische Selbsteinschätzung seiner Fähigkeiten und Interessen verfügt, so müssen Strategien entwickelt werden, um berufliche Präferenzen treffen zu können (vgl. Rübner & Sprengard, 2010, s. 196).
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Verfasserangabe:
vorgelegt von: Lydia Tomaschewski ; Erstprüfer/in: Prof. Dr. Matthias Rübner, Zweitprüfer/in: Prof. Dr. Stefan Höft
Jahr:
2013
Verlag:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit
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Systematik:
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06.08.03
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Beschreibung:
111 Bl. : Ill., graph. Darst.
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Sprache:
Deutsch
Fußnote:
Mannheim, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, Bachelor-Thesis, 2013, Erscheint auch als CD-ROM-Version
Mediengruppe:
Bachelorarbeiten