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Sozialplanpflicht bei Neugründungen - entscheidend Alter des Unternehmens nicht der Betriebe
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Jahr:
2008
B + P
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Im Zusammenhang mit der Neugründung von Unternehmen stellt sich für den Unternehmer die Frage, welche finanziellen Risiken bestehen, wenn die Neugründung nicht im geplanten Sinne erfolgreich ist. Muss sich der Unternehmer zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Betriebsänderung entschließen, stellt sich hierbei insbesondere die Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Entscheidung die Sozialplanpflicht nach den Bestimmungen des BetrVG auslöst.
Von der Sozialpflicht ausgenommen sind nach § 112 a BetrVG Unternehmen, die noch keine vier Jahare existieren. Ob es für diese Privilegierung auf das Alter des Betriebs oder auf das Alter des Unternehmens ankommt, hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 27.6.2006 entschieden.
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2008
Übergeordnetes Werk:
B + P
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Beschreibung:
Nr. 7, S. 451 - 454
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