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Die (unzulässige) Aufrechnung gegen Betriebskostenguthaben von SGB-II-Leistungsempfängern

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Verfasser: Hahn, Erik
Verfasserangabe: Erik Hahn
Jahr: 2015
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern gemäß § SGB_II § 22 Abs. SGB_II § 22 Absatz 3 Hs. 1 SGB II die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift. Nach dieser Bestimmung werden Betriebskostenrückerstattungen von SGB-II-Leistungsempfängern nicht nach den allgemeinen Regeln der §§ SGB_II § 11?ff. SGB II angerechnet. Vielmehr wird der Unterkunftskostenbedarf im Folgemonat in entsprechender Höhe "vermindert". Betriebskostenerstattungen sind damit zweckbestimmt einem besonderen Bedarfsanteil zugeordnet. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Rückzahlung oder ein Guthaben handelt. (Quelle: www.beck-online.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hahn, Erik
Verfasserangabe: Erik Hahn
Jahr: 2015
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 14, S. 531-539
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Rückzahlung / Guthaben
Sozialgesetzbuch II / Unterkunftskosten / Heizkosten
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