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Whistleblower-Richtlinie - Stand der Umsetzung

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Verfasser: Mävers, Gunther
Verfasserangabe: Gunther Mävers
Jahr: 2021
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die vom 23.10.2019 datierende Richtlinie (EU) 2019/1937) zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sog. Whistleblower- oder Hinweisgeber-Richtlinie) ist nach deren Art. 27 I bis zum 17.12.2021 umzusetzen. Damit hat der Gesetzgeber einen klaren Regelungsauftrag zu einer komplexen Materie, deren Klärung bislang vorwiegend den Arbeitsgerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überlassen wurde. Die von diesen in einigen Fällen gesetzten Leitplanken reichen nun (bald) nicht mehr und es bedarf konkreter gesetzlicher Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern bzw. Hinweisgebern. Doch wie dem konkret nachgekommen werden soll, ist zwischen den Regierungsparteien umstritten. Die Zeit drängt, das Ende der Legislaturperiode naht. Dies ist Anlass genug, einen Blick auf den Stand der Umsetzungsarbeiten zu werfen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Mävers, Gunther
Verfasserangabe: Gunther Mävers
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 15, S. [379] - 382
Schlagwörter: Hinweisgeberschutzgesetz; Whistleblowing; Whistleblowing-Richtlinie
Schlagwortketten:
Whistleblower / Schutz / Strafverfolgung
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