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Der Vorrang des Europäischen Unionsrecht vor dem nationalen Recht

Unionsrecht bricht nationales Recht
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Verfasser: Skouris, Vassilios
Verfasserangabe: Vassilios Skouris
Jahr: 2021
Europarecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen das Europäische Unionsrecht dem nationalen Recht vorgeht, scheint noch keine eindeutige, d. h. über alle Zweifel erhabene Antwort gefunden zu haben. Durch das jüngste und aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtsfigur des „Ultra-Vires-“ bzw. „ausbrechenden Rechtsaktes“ aus Anlass des Beschlusses der Europäischen Zentralbank über das sog. Public Sector Asset Purchase Programme hat die Problematik um den Vorrang des Unionsrechts eine neue Dimension erhalten, die es wohl rechtfertigt, eine möglichst leidenschaftslose Bilanz vom Standpunkt des Unionsrechts zu ziehen. Ein Grund für die beim Umgang mit der Vorrangthematik herrschende Rechtsunsicherheit könnte sein, dass eine ausdrückliche Regelung in den Verträgen über die Europäische Union bzw. die Arbeitsweise der Europäischen Union nach wie vor fehlt. Dabei hat es durchaus Versuche gegeben, den Vorrang des Unionsrechts im Primärrecht festzuschreiben. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Skouris, Vassilios
Verfasserangabe: Vassilios Skouris
Jahr: 2021
Übergeordnetes Werk: Europarecht
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Beschreibung: H. 1, S. 3-27
Schlagwörter: Vertrag über die Europäische Union
Schlagwortketten:
Europäische Union / Rechtsprechung / Vertrag / Beziehung / Staatenrecht / Nationalrecht
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