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Mehr Transparenz beim Entgelt - ein Überblick über das neue Gesetz
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Verfasserangabe:
Michael Fuhlrott ; Sebastian Ritz
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Am 30.3.2017 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung des „Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“ (EntgTranspG; BT-Drs. 18/11133, Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 13.2.2017) verabschiedet. Das Gesetz tritt ausweislich seines Art. 3 am Tag nach der Verkündung in Kraft, so dass das tatsächliche Inkrafttreten nach der nunmehr noch erforderlichen Verkündung im Amtsblatt zeitnah bevorsteht. Bei aller Einigkeit über die Sinnhaftigkeit des Gesetzesziels gab es im Gesetzgebungsverfahren unterschiedlichste Stimmen zur konkreten Ausgestaltung: So ging den Fraktionen der Linken (BT-Drs. 18/4321) und den Grünen (BT-Drs. 18/6550) mangels Verbandsklagerecht das Gesetz nicht weit genug, während der Verband deutscher Unternehmerinnen (Stellungnahme vom 27.2.2017, Ausschuss-Drs. 18(13)107¿f – Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) oder die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) (Stellungnahme v. 27.2.2017, Ausschuss-Drs. 18(13)107¿i – Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) lediglich vor bürokratischen Mehrarbeiten warnten bzw. auf konkret erwartete Anwendungsschwierigkeiten hinwiesen. Vereinzelte Vertreter der Wissenschaft fanden deutliche Worte und sprachen von „erschreckend schlampiger“ Arbeit und setzten sich zum Beleg hierzu u.¿a. mit der Missachtung von Rechtschreib- und Interpunktionsregeln im Gesetzestext auseinander und legten dem Gesetzgeber einen „Neustart“ ans Herz (Stellungnahme von Thüsing vom 2.3.2017, Ausschuss-Drs. 18(13)107¿k – Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
(Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Michael Fuhlrott ; Sebastian Ritz
Jahr:
2017
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 9, S. [211] - 214
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