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Schlichten ist besser als richten

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Verfasser: Uyanik, Markos
Verfasserangabe: Markos Uyanik
Jahr: 2023
Neue Zeitschrift für Sozialrecht
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Dem weit verbreiteten Vorurteil, wonach das Bürgergeld-Gesetz vom 16.12.2022 (BGBl. I 2022, 2328) lediglich alten Wein in neuen Schläuchen anbietet (vgl. Groth/Güssow, NJW 2023, 184, 188 („Umetikettierung aus Imagegründen“); Welti, ZRP 2022, 174, 176 („Falschbezeichnung“)), kann entgegengehalten werden, dass im Bereich der Aktivierung durch das Bürgergeld-Gesetz durchaus neue und innovative Wege beschritten werden. So wird die Eingliederungsvereinbarung ab dem 1.7.2023 durch einen Kooperationsplan abgelöst (§ 15 SGB II). Völlig neu ist im Schlepptau des Kooperationsplans die Einführung eines Schlichtungsverfahrens in § 15¿a SGB II, das hier deswegen näher behandelt werden soll. (Quelle: https://beck-online.beck.de/)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Uyanik, Markos
Verfasserangabe: Markos Uyanik
Jahr: 2023
Übergeordnetes Werk: Neue Zeitschrift für Sozialrecht
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Beschreibung: H. 14, S. 525-529
Schlagwörter: Leistungsberechtigung; Leistungsbeziehende
Schlagwortketten:
Bürgergeld / Schlichtungsverfahren / Einführung
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Sprache: Deutsch
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss