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Kurzarbeit und Kündigungen

wie passt das zusammen?
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Verfasser: Haußmann, Katrin; Schwab, Stefan
Verfasserangabe: Katrin Haußmann ; Stefan Schwab
Jahr: 2010
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die betriebsbedingte Kündigung soll nur als Ultima ratio eingesetzt werden, also nur dann, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Nur wenn Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen, müssen Arbeitnehmer mit der betriebsbedingten Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen. Vorübergehender Arbeitsausfall kann unter Umständen mit Kurzarbeit überbrückt werden. Die geförderte Kurzarbeit ist ein subventioniertes Instrument der Beschäftigungssicherung. Wenn Arbeit nur vorübergehend ausfällt, sollen diese Zeiten mit staatlicher Unterstützung überbrückt werden.
 
Seit Beginn der Wirtschaftskrise ist täglich von Unternehmen zu lesen, in denen die Belegschaft in Kurzarbeit ist und im Anschluss daran oder teilweise gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Dies wirft die Frage auf, wie Kurzarbeit und Kündigungen miteinander zu vereinbaren sind.
 

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Haußmann, Katrin; Schwab, Stefan
Verfasserangabe: Katrin Haußmann ; Stefan Schwab
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 4, S. 84-87
Schlagwortketten:
Kurzarbeit / Betriebsbedingte Kündigung
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