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Zur Transformation des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von1972

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Verfasser: Hönes, Ernst-Rainer
Verfasserangabe: Ernst-Rainer Hönes
Jahr: 2008
Die öffentliche Verwaltung
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Der Streit um den Bau der Waldschlößchenbrücke in Dresden hat die Frage nach der Transformation des Welterbeübereinkommens von 1972 neu gestellt. Obwohl es Gegenstände der Gesetzgebung von der Raumordnung über den Naturschutz bis zum Landesdenkmalschutz betrifft, wurde es als multilateraler Vertrag in Deutschland nur nach Art. 59 Abs. 2 Satz 2 GG als "Verwaltungsabkommen" ratifiziert. Folglich hat das OVG Bautzen 2007 bemängelt, dass dieses Übereinkommen in Sachen innerstaatlich nicht transformiert wurde. Die fehlende innerstaatliche Umsetzung kann aber jederzeit vom Bund nachgeholt werden. Zwei Lösungsmöglichkeiten bieten sich an: Zum einen könnte der Bund im Rahmen seiner Kompetenz nach Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG ergänzend ein Zustimmungsgesetz vorlegen. Zum anderen könnte er ein Gesetz zur Berücksichtigung des Welterbeschutzes im Bundesrecht entsprechend den Vorschlägen des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz von 2005 ganz oder wenigstens in Teilen erlassen.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Hönes, Ernst-Rainer
Verfasserangabe: Ernst-Rainer Hönes
Jahr: 2008
Übergeordnetes Werk: Die öffentliche Verwaltung
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Beschreibung: Nr. 2, S. 54 - 62
Schlagwortketten:
Europa / Kulturerbe / Naturerbe
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