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Sanktionen nach dem AsylbLG und menschenwürdiges Existenzminimum

Zugleich Besprechung von BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 12.5.2021 – 1 BvR 2682/17
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Verfasser: Kanalan, Ibrahim; Seidl, Julian
Verfasserangabe: Ibrahim Kanalan ; Julian Seidl
Jahr: 2022
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Auf den Tag genau vier Jahre nach dem BSG hat das Bundesverfassungsgericht am 12.5.2021 eine Entscheidung zum Sanktionsgefüge des AsylbLG getroffen. Die 3. Kammer des 1. Senats hat die gegen das Grundsatzurteil des BSG zu § 1a AsylbLG a. F. gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Obwohl der Beschwerdeführer im zugrundeliegenden Verfahren seit 2005 mit um etwa die Hälfte reduzierten Leistungen leben musste – im streitgegenständlichen Zeitraum Januar 2013 wurde ihm auf Grundlage von § 1a Nr. 2 AsylbLG a. F. lediglich eine monatliche Leistung i. H. v. 184, 94€ in Form von Wertgutscheinen gewährt – vermochte die Kammer keine Unterdeckung des existenznotwendigen Bedarfs festzustellen. Nicht nur die unreflektierten Feststellungen der Kammer in Bezug auf den der Verfassungsbeschwerde zugrunde liegenden Einzelfall, sondern auch ihre allgemeinen Ausführungen in Bezug auf § 1a AsylbLG a. F. erweisen sich als bedenklich und widersprüchlich zugleich. Die Kammer verkennt den Sanktionscharakter der Regelung und unterzieht die Vorschrift einer bedarfsorientierten Betrachtung, deren Ergebnis realitätsfremd erscheint. Hierbei zeichnet sich in der Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG eine problematische Entwicklung ab. Der Nichtannahmebeschluss vom 12.5.2021 reiht sich ein in eine Reihe von Kammerentscheidungen, welche hohe Hürden an die Zulässigkeit von Richtervorlagen stellten und die Dogmatik des Grundrechts aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GG im Hinblick auf Leistungsausschlüsse im SGB II und SGB XII nicht näher präzisieren wollten.
 
In diesem Beitrag werden wir die Entscheidung der 3. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts einer kritischen Analyse unterziehen und am Maßstab der früheren Senatsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums eruieren, inwieweit das Sanktionssystem des § 1 a AsylbLG verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. (Quelle: https://beck-online.beck.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kanalan, Ibrahim; Seidl, Julian
Verfasserangabe: Ibrahim Kanalan ; Julian Seidl
Jahr: 2022
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Beschreibung: H. 2, S. 57-63
Schlagwortketten:
Asylbewerberleistungsgesetz / Menschenwürde / Existenzminimum
Leistungsminderung / Rechtsmissbrauch / Abwehr
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