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Aktuelle Fragestellungen zum Drittpersonaleinsatz (Scheinselbstständigkeit - Werkvertrag - Dienstleister)
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Verfasserangabe:
Friedrich Schindele
Jahr:
2015
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die Belegschaftsstrukturen von Unternehmen haben sich seit den 1980er Jahren stark verändert (vgl. Deinert , RdA 2014, RDA Jahr 2014 Seite 65 ). Im Rahmen der Reduzierung der Stammbelegschaften wurden immer mehr Arbeitnehmer aus dem „Normalarbeitsverhältnis“ ( Waltermann , NZA 2010, NZA Jahr 2010 Seite 860 ) verdrängt. Bis 1972 war die Arbeitnehmerüberlassung generell unzulässig. Dann war sie reguliert zulässig, bis im Jahr 2002 durch die Hartz-Gesetze die Regulierung bei der Einführung von equal-pay so gut wie abgeschafft wurde. Erst durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie durch die europäische Leiharbeitsrichtlinie und das „Erste Gesetz zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung“ vom 28.4.2011 hat die Arbeitnehmerüberlassung an Attraktivität verloren ( Hamann/Rudnik , NZA 2015, NZA Jahr 2015 Seite 449). Werkverträge und industrielle Dientleistung als Form des Drittpersonaleinsatzes zur Personalkostensenkung gewannen so an Attraktivität. Ergänzt werden diese Formen des Fremdpersonaleinsatzes durch neue Phänomene wie Scrum und Crowdworking. (Quelle: www.beck-online.de)
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Verfasserangabe:
Friedrich Schindele
Jahr:
2015
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 15, S. [363] - 366
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