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Ein Grundsatz kommt ins Wanken
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Verfasserangabe:
Henriette Schwarz
Jahr:
2014
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Beamte dürfen nicht streiken. Dieser hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums galt bisher als unumstößlich. Jetzt lässt ein bemerkenswertes Urteil des BVerwG Zweifel aufkommen.
Darum geht es:
1. Nehmen Beamtinnen und Beamte an Warnstreiks teil, müssen sie weiterhin disziplinarrechtliche Sanktionen fürchten.
2. Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 11 Europäische Menschenrechtskonvention befreien sie nämlich nicht von ihrer Dienstleistungspflicht.
3. Für nicht hoheitlich tätige Beamtinnen und Beamte hat der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen grundgesetzlichem Streikverbot und konventionsrechtlichem Streikrecht herbeizuführen.
(Quelle: www.bund-verlag.de)
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Henriette Schwarz
Jahr:
2014
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Beschreibung:
H. 7-8, S. 49 - 53 : Ill
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