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Der Anspruch auf ein englischsprachiges Arbeitszeugnis

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Verfasser: Kursawe, Stefan ; Kursawe Eversheds, Heisse
Verfasserangabe: Stefan Kursawe ; Heisse Kursawe Eversheds
Jahr: 2010
Arbeitsrecht aktuell
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nur Anspruch auf ein deutschsprachiges Zeugnis. Wenn die englische Sprache einen maßgeblichen Anteil am Arbeitsverhältnis hatte, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein englischsprachiges Arbeitszeugnis. Da die ausdifferenzierte Zeugnissprache jedoch so gut wie unübersetzbar ist, sollten Arbeitgeber an Erfüllungs statt Empfehlungsschreiben (zB "letters of reference", "testimonials") anbieten.

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Kursawe, Stefan ; Kursawe Eversheds, Heisse
Verfasserangabe: Stefan Kursawe ; Heisse Kursawe Eversheds
Jahr: 2010
Übergeordnetes Werk: Arbeitsrecht aktuell
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Beschreibung: H. 26, S. 643-646
Schlagwortketten:
Arbeitnehmer / englischsprachiges Arbeitszeugnis / Anspruch
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