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Neues zur Krankenversicherung der Arbeitslosen und Leistungsberechtigten nach dem SGB II

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Verfasser: Geiger, Udo
Verfasserangabe: Udo Geiger
Jahr: 2016
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Die am 4.3.2016 in Kraft getretene Neufassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (AU-RL) setzt die ab 23.7.2015 geltende Fassung des § SGB_V § 46 SGB V zur AU-Feststellung (Wegfall des Karenztages) in § STVZOAURL § 5 Abs. STVZOAURL § 5 Absatz 3 der AU-RL um. § STVZOAURL § 5 AU-RL in der Fassung ab 4.3.2016 enthält außerdem neue Bestimmungen zur rückwirkenden Feststellung der AU und zu einer abschließenden Bescheinigung der AU (Endbescheinigung). Die am 17.3.2016 in Kraft getretene Fassung der AU-RL regelt in § 4 a die AU-Feststellung nach Entlassung aus stationärer Krankenbehandlung und stationärer medizinischer Rehabilitation.
1.1 Rechtzeitige AU-Feststellung
Um Ansprüche auf Krankengeld im Anschluss an eine KV-Mitgliedschaft mit Krankengeldzahlung zu sichern, ist eine rechtzeitige Feststellung der AU unabdingbar. Hierbei kann es auf eine taggenaue Feststellung ankommen.
(Quelle: www.beck-online.beck.de)

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Details

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Verfasserangabe: Udo Geiger
Jahr: 2016
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Beschreibung: H. 4, S. 162 - 166
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch II / Leistungsberechtigung / Krankenversicherung
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