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"Sexuelle Belästigung" - Denn sie wissen nicht, was sie tun?
(Teil 2)
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Verfasserangabe:
Peter Schrader ; Tina Thoms
Jahr:
2017
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Im ersten Teil des Beitrages (ArbRAktuell 2017, 31) wurde aufgezeigt, dass das BAG bei Kündigungen, bei denen es inhaltlich um den Tatbestand der „sexuellen Belästigung“ geht, im Rahmen der Interessenabwägung auf Kriterien, wie bspw. das sog. „Augenblicksversagen“, abstellt. Die Interessenabwägung und dabei zu berücksichtigende Kriterien, wie dieses „Augenblicksversagen“, führen dazu, dass Kündigungen wegen „sexueller Belästigungen“ in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig scheitern. Die Folgen dieser Rechtsprechung erschweren es in der arbeitsrechtlichen Praxis, rechtswirksame Kündigungen nach sexuellen Belästigungen auszusprechen, wie die nachfolgenden Beispiele deutlich machen. (Quelle: www.beck-online.beck.de)
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Verfasserangabe:
Peter Schrader ; Tina Thoms
Jahr:
2017
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 3, S. 60 - 63
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Unselbst Lit in Zss