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Zum Erholungsurlaub für Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes - eine vergleichende Betrachtung
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Verfasserangabe:
Peter Conze
Jahr:
2013
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Das Urlaubsrecht ist verstärkt ins Blickfeld gerückt, seit es der EuGH durch Ausdeutung der unionsrechtlichen Vorgaben in Bewegung gesetzt hat. Diese Bewegung erfasst im öffentlichen Dienst nicht nur die Urlaubsregelungen für die Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigten), sondern jetzt auch die der Beamten, deren Urlaubsregelungen damit ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit finden. Das bietet aktuellen Anlass für eine vergleichende Gegenüberstellung der beiden Regelungsgefüge und -inhalte, die Conze hier vorstellt. Es stehen ich gegenüber die "Gemengelage" gesetzlicher und tariflicher Regelungen im Tarifbereich mit bundesweiter Geltung einerseits, in sich geschlossene und abschließende beamtenrechtliche Urlaubsverordungen - freilich in "förderaler Vielfalt" mit mannigfachen Unterschieden in Details - andererseits. Diese stehen nun ebenfalls unter dem Diktat des Unionsrechts, längere Urlaubsverfallfristen für Dauerkranke zu normieren und sogar für bestimmte Fälle - im Beamtenrecht bislang undenkbar - Abgeltungen vorzusehen. Eine "Interaktion" zwischen beiden Bereichen findet traditionell bei der Übernahme tariflicher Regelungen der Urlaubsdauer in die Verordnungen statt (angesichts des jetzt entstandenen Unterschieds zwischen TVöD und TV-L ist die tarifliche Vorgabe freilich nicht mehr einheitlich), in umgekehrter Richtung durch übertarifliche Anwendung bestimmter Details der Beamtenverordnung(en) auf Tarifbeschäftigte.
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Verfasserangabe:
Peter Conze
Jahr:
2013
Aufsätze:
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Beschreibung:
H. 7, S. 363 - 371
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