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Europäisches Beihilfenrecht und SGB III

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Verfasser: Petzold, Hans Arno
Verfasserangabe: Hans Arno Petzold
Jahr: 2014
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Das Beihilfenrecht als Teil des Wettbewerbsrechts der Europäischen Union gilt zwar – im Wesentlichen unverändert – seit 1952, ist aber erst in den letzten Jahren auch von einer breiteren (Fach-) Öffentlichkeit wahr genommen worden, auch wegen einer zunehmenden Kontrolle seiner Einhaltung durch die EU-Kommission. Das Sozialversicherungsrecht ist hier eher nicht im Fokus, da Leistungen überwiegend an Privatpersonen erbracht werden. Das SGB III hält allerdings einige Ausnahmen von diesem Grundsatz bereit. Nach einer Darstellung der Strukturen des EU-Beihilfenrechts werden einige Leistungsbereiche des SGB III an diesem gemessen. Aus Platzgründen können nicht alle Anforderungen des EU-Rechts, insbesondere der unterrangigen Vorschriften, ausführlich dargestellt und untersucht werden. (Quelle: www.zesardigital.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Petzold, Hans Arno
Verfasserangabe: Hans Arno Petzold
Jahr: 2014
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Beschreibung: H. 11-12, S. 447 - 456
Schlagwörter: EU-Beihilferecht
Schlagwortketten:
Sozialgesetzbuch III / Beihilferecht
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