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Kinder und Jugendliche unter 25 Jahre in Bedarfsgemeinschaften im Sinne von "Hartz IV"
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Verfasserangabe:
Ursula Rust ; Andreas Merold
Jahr:
2011
Mediengruppe:
Unselbst Lit in Zss
Die ?Bedarfsgemeinschaft? tritt im umstrittensten sozialrechtlichen Leistungsbereich ?Hartz
IV? an die Stelle der Familie. Sie ist eine faktische ?Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft?,
an deren Existenz der Gesetzgeber des SGB II die Berechnung des Bedarfs und der Einkommens-
und Vermögensanrechnungspflichten geknüpft hat; sie bezieht insbesondere die Kinder
bis zum Alter von 25 Jahren in ?Patchwork-Familien? mit ein. Rust und Merold gelangen in
ihrem Beitrag zu dem Ergebnis, dass in bestimmten Konstellationen die Einbeziehung des Einkommens
der Stiefeltern zur Unterschreitung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Existenzminimums
führen kann und dass der von der UN-Kinderkonvention geforderte Perspektivwechsel
zur Regelung aus der Sicht des Kindes im Bereich der Grundsicherung in Deutschland noch
nicht stattgefunden hat.
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Verfasserangabe:
Ursula Rust ; Andreas Merold
Jahr:
2011
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Beschreibung:
Nr. 4, S. 466 - 486
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Unselbst Lit in Zss