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Fünf Jahre AÜG-Reform im Spiegel der Rechtsprechung

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Verfasser: Sprenger, Markus
Verfasserangabe: Markus Sprenger
Jahr: 2022
ZTR
Mediengruppe: Unselbst Lit in Zss

Inhalt

Zum 1.4.2017 trat die AÜG-Reform der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles, in Kraft. In zwei Aufsätzen habe ich damals für diese Zeitschrift den Gesetzentwurf und schließlich die Neuerungen durch das höchst nüchtern überschriebene „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ dargestellt und Umsetzungsfragen beleuchtet. Nun sind seitdem nicht nur fünf Jahre vergangen, in denen die letzte Große Koalition das AÜG hat unverändert bestehen lassen und sich der EuGH in weiteren Entscheidungen zur Leiharbeits-Richtlinie 2008/104/EG (LARL) und die deutsche Rechtsprechung zu Einzelfragen der AÜG-Reform geäußert haben. Die Ampel-Koalition im Bund hat sich zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht nicht sehr viel Konkretes vorgenommen. Neben dem Bekenntnis zu Werkverträgen und Leiharbeit als notwendigen Instrumenten stellt der Koalitionsvertrag lediglich die – formal überfällige – Gesetzesevaluierung nach § 20 AÜG und eine Anpassung an eventuelle EuGH-Rechtsprechung in Aussicht.
 
Solche EuGH-Rechtsprechung steht zurzeit aufgrund von gleich drei Vorlagebeschlüssen deutscher Gerichte aus, und zwar zur Personalgestellung, zu tarifvertraglichen Überlassungshöchstdauern und zu tarifvertraglichen Abweichungen vom Equal-pay-Grundsatz. Das soll uns aber nicht an einem ersten Rückblick zum „Fünfjährigen“ der AÜG-Reform hindern. (Quelle: https://start.rehm-verlag.de)

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Details

Verfasser: Suche nach diesem Verfasser Sprenger, Markus
Verfasserangabe: Markus Sprenger
Jahr: 2022
Übergeordnetes Werk: ZTR
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Beschreibung: H. 4, S. 216-224
Schlagwörter: Befristete Übernahme; Gleichstellungsgrundsatz; Kollektivregelung; Mitbestimmung; Personalgestellung; Streikbruch; Streikbruchverbot
Schlagwortketten:
Deutschland / Arbeitnehmerüberlassungsgesetz / Reformation / Rechtsprechung / Änderungen
Öffentlicher Dienst / Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeit / Tarifvertrag
Betriebsratsmitglied / Freistellung / Equal Pay
Pflege / Leiharbeit
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